Beitragsordnung TSV Knittlingen e.V.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Generalversammlung festgesetzt.
- Bei Vereinseintritt bis 30. Juni ist der volle, ab 1. Juli der halbe Beitrag zu bezahlen.
- Änderung der Anschrift und Bankverbindung müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
- Der Vereinsaustritt ist nur zum Jahresende, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, möglich. Es wird kein bezahlter Beitrag zurückerstattet.
- Mahngebühren betragen € 5,00 plus fremde Kosten bei Rückerstattungen.
Gültige Beitragssätze pro Jahr ab dem 21. Juni 2024